Fahrlehrerausbildungsstätte

Insel Rügen

Unsere Aus- und Weiterbildungskurse sind durch moderne, kreative und innovative Inhalte geprägt. Nutzen Sie unsere Angebote, da es bezüglich des Preis-Leistungsverhältnisses keinen Vergleich Deutschlandweit scheut. Das gesamte Dozententeam verfügt zum einen über langjährige Erfahrungen und umfangreiche Qualifikationen, sowie den Anspruch, aktuell und innovativ in allen relevanten Themenbereichen aus- und weiterzubilden. 

Ausbildung

Fahrlehrerausbildung Klasse A

Die Berufs- und Tätigkeitserweiterung mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse A ist heute ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsprofils einer Fahrschule. Es erweitert nicht nur das Arbeitsumfeld und die Verdienstmöglichkeiten, sondern erschließt zusätzlich jüngere Fahrerlaubnisanwärter/innen, stärkt das Kundenpotenzial und macht außerdem noch Spaß. Es eröffnet zudem einen neuen Fokus auf alle zweirädrigen Verkehrsteilnehmer/innen.

Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis Klasse A:

  • Fahrlehrerlaubnis Klasse A2
  • 2 Jahre Fahrpraxis Klasse A

Ausbildungsort: Bergen auf Rügen
nächster Termin: 09. März 2026

Kosten: 2.628,80 EUR *

* Dieser Lehrgang ist mit einem Bildungsgutschein der BA förderfähig

Fahrlehrerausbildung Klasse BE

Voraussetzungen für das Berufsziel Fahrlehrer

  • Mindestalter 21 Jahre
  • geistig, körperlich und fachlich geeignet sein
  • persönlich zuverlässig sein (keine Vorstrafen)
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung oder Abitur
  • Besitz der Fahrerlaubnisse der Klassen A, BE und CE 

Ausbildung und Prüfung

Der Berufseinstieg erfolgt über den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE. Die Ausbildung in unserer Ausbildungsstätte dauert mehrere Monate mit anschließendem Praktikum. In der ersten Ausbildungsphase werden Sie mit folgenden Schwerpunkten vertraut gemacht: Verkehrspädagogik, Verkehrsverhalten, Rechtskunde, Verkehrsrecht, Fahrlehrerrecht, Fahrzeugtechnik, Umweltschutz, sicheres und gewandtes Führen von Kraftfahrzeugen. Die Prüfung besteht aus der fahrpraktischen Prüfung, der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung und den beiden Lehrproben.

Nach bestandenen Prüfungen wird die unbefristete Fahrlehrerlaubnis erteilt.

Kosten und Finanzierung der Ausbildung

Gemessen an den späteren Verdienstmöglichkeiten sind die Ausbildungskosten, bedingt durch die kurze Ausbildungszeit, äußerst günstig. Eine Investition, die sich lohnen wird. Können Sie die anfallenden Lehrgangsgebühren nicht selbst vor oder während des Lehrgangs aufbringen, bietet sich Ihnen die Möglichkeit, eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB, bei den Landesämtern oder www.nbank.de) zu beantragen. Falls Ihre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, so rechnen wir mit dem Kostenträger (Arbeitsamt, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, LVA, BfA, BG usw.) direkt ab. Sie müssen dann lediglich für die rechtzeitige Bewilligung sorgen.

Ausbildungsort: Bergen auf Rügen
nächster Termin: 04. Februar 2025 – ca. 13 Monate

Kosten inkl. Lehrmittel + Prüfungen: 19.781,72 EUR 

Fortbildung

Fahrlehrerfortbildung § 53 Abs. 1 FahrlG

Gemäß § 53 Abs. 1 FahrlG besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht:

  • alle 4 Jahre = 3 zusammenhängende Tage
  • alle 2 Jahre = 2 zusammenhängende Tage
  • jedes Jahr 1 Seminartag

1- bzw. 2-Tagesfortbildungen sind innerhalb jeder 3-tägigen Fortbildung möglich. Maßgeblich ist das Datum der letzten Fortbildung.

Themenschwerpunkte: Welche Perspektiven ergeben sich aus gesetzlichen Veränderungen? Zukunftsweisende Automobiltechnik- das Auto von Morgen. Fahrlehrerrecht- Veränderungen und deren Konsequenzen. Pädagogik, Psychologie, Kommunikation, Gefühle, Emotionen, Gesundheit und Lebensqualität – ich als Fahrlehrer stehe im Mittelpunkt. Steuerecht – in Kürze die wesentlichsten Veränderungen, jeder Euro zählt. Rechtskunde, Versicherungsrecht, Betriebswirtschaftslehre, Computertechnik und Internetnutzung.

In jede Fortbildung werden praktische, alltagstaugliche und motivierende Ausbildungsinhalte integriert.

nächsten Termine: 
Ort: Bergen auf Rügen  – Datum: 22.05. – 24.05.2025
Ort: Bergen auf Rügen  – Datum: 25.09. – 27.09.2025

Kosten ein Tag: 145 EUR
Kosten zwei Tage: 250 EUR
Kosten drei Tage: 340 EUR

Seminarleiterfortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 45 Abs. 1 FahrlG haben an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden (Kombination mit Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53 Abs.1 FahrlG möglich).

Alle 2 Jahre ist eine eintägige Fortbildung zu besuchen.

nächsten Termine:
Ort: Bergen auf Rügen  – Datum: 21.05.2025 – Kosten: 145 EUR
Ort: Bergen auf Rügen  – Datum: 24.09.2025 – Kosten: 145 EUR

Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer

Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer (§§ 16 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)

Der Inhaber oder verantwortliche Leiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre)
  • Seit mindestens zwei Jahren die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen oder
  • Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen und seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrschulerlaubnis sein

Ein angestellter Fahrlehrer kann als Ausbildungsfahrlehrer tätig werden, wenn er 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre) nachweisen kann, der Inhaber der Fahrschule bzw. der verantwortliche Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung hat und er am Einweisungsseminar teilgenommen hat.

nächster Termin: 
Ort: Bergen auf Rügen – Datum: 15.12. – 19.12.2025 – Kosten: 525 EUR

Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer (§ 53 Abs. 3 FahrlG)

Ausbildungsfahrlehrer haben alle 4 Jahre an einer eintätigen Fortbildung teilzunehmen. Ausbildungsfahrlehrer, die vor dem 01.01.2018 Inhaber der befristeten Fahrlehrerlaubnis ausgebildet haben, müssen erstmalig bis zum 31. Dezember 2019 an einer Fortbildung teilnehmen.

* Kombination mit Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53 Abs.1 FahrlG möglich.

nächsten Termine:
Ort: Bergen auf Rügen  – Datum:  20.05.2025 – Kosten: 145 EUR
Ort: Bergen auf Rügen  – Datum: 23.09.2025 – Kosten: 145 EUR

Betriebswirtschaftliches Seminar

Fahrschulbetriebswirtschaftliches Seminar § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

Haben Sie schon einmal daran gedacht, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen?

Betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht etc. sind für die erfolgreiche Führung einer Fahrschule unerlässlich. Alle diejenigen, die eine Fahrschulerlaubnis beantragen oder als verantwortlicher Leiter eine Fahrschule führen wollen, müssen ein solches Seminar besuchen.

nächster Termin: 
Ort: Bergen auf Rügen – Datum: 01.12. – 11.12.2025 – Kosten: 1050 EUR

Schulungsort